In bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt sowie ob und welche weitere fachliche Hilfe notwendig ist. Außerdem, ob diese zeitnah in meiner Praxis erfolgen kann, oder andere Behandlungsangebote sinnvoller sein können. In Sprechstundenterminen geht es also um Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung. Niedergelassene Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung sind dazu verpflichtet, gesetzlich versicherten Patienten Sprechstundentermine zur genaueren Abklärung in begrenztem Umfang anzubieten. Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin: Sprechstundentermine sind zusätzliche "Beratungsangebote", aus der Wahrnehmung eines Sprechstundentermins ergibt sich kein Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt. In dieser Zeit soll eine ausführlichere diagnostische Abklärung stattfinden. Es soll geprüft werden, ob eine ausreichende Therapie- und Veränderungsmotivation besteht und ob eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist. Weiterhin werden Patienten in dieser Zeit über die geplanten psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen informiert. Danach kann ein Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt werden oder eine anderweitige Empfehlung folgen. Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung durch die Therapeutin und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin: Probatorische Termine sind bei allen niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten "Termine auf Probe". Das Ziel ist die gründliche Abklärung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie einreichen können. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenkasse bzw. Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte prüfen Sie sorgfältig, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt. DERZEIT KANN ICH KEINE NEUEN PRIVAT KRANKENVERSICHERTEN ODER BEIHILFEBERECHTIGTEN PATIENTEN AUFNEHMEN!
Nach dem Erstgespräch finden die einzelnen Therapiesitzungen in der Regel einmal pro Woche statt. Sie dauern 50 Minuten und kosten gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55 Euro pro Sitzung. Als Selbstzahler müssen Sie also mit monatlichen Kosten von 300.- bis 400.- Euro rechnen. Im Gegenzug unterliegt die Therapie keinerlei bürokratischen Einschränkungen, zudem ist die völlige Diskretion sichergestellt. DERZEIT KANN ICH KEINE NEUEN SELBSTZAHLER AUFNEHMEN!